Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Beherbergungsbetrieb
§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge über die mietweise Überlassung von Zimmern oder einzelnen Betten sowie alle mit dem Gast erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Hostel Multitude, Lützner Straße 7, 04177 Leipzig – im folgenden „Leistungserbringer“.
§ 2 Vertragsabschluss, Sicherheiten, Verjährung
2.1 Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag mit dem Leistungserbringer zustande. Dem Leistungserbringer steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Hat ein/e Dritte/r für den Gast eine Reservierung vorgenommen, haftet er dem Leistungserbringer mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.2 Im Rahmen der Reservierung hat der Gast eine verbindliche Ankunftszeit zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch ohne Angabe einer Ankunftszeit ein Beherbergungsvertrag zustande kommt.
Der Leistungserbringer ist berechtigt, gebuchte Zimmer/Betten am Ankunftstag nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
2.3 Sollte der Gast über die vereinbarte Zeit hinaus in dem Zimmer/Bett verbleiben, widerspricht der Leistungserbringer bereits jetzt ausdrücklich einer Forstsetzung des Vertragsverhältnisses.
Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Leistungserbringer der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Dem Leistungserbringer trifft dazu jedoch keine Verpflichtung.
2.4 Der Leistungserbringer behält sich ausdrücklich vor, wen er als Gast aufnimmt. Insbesondere werden keine Beherbergungsverträge mit VertreterInnen der unter Punkt 5.3 genannten Weltanschauungen geschlossen.
2.5 Der Weiterverkauf bzw. die Weitervermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern/Betten ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern bzw. Betten und/oder Zimmer- bzw. Bettenkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Preisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen den Leistungserbringer ist nicht zulässig. Der Leistungserbringer ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem/der Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Zimmers/Bettes zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
2.6 Vertragsabschluss mit Gruppen (ab 10 Personen)
Bei geschlossenen Gruppen, insbesondere Vereinen, Schulklassen, Seminargruppen usw. – nachstehend “Gruppe” genannt – unterbreitet der Leistungserbringer auf Anfrage ein schriftliches Angebot und bietet damit allen TeilnehmerInnen der Gruppe den Abschluss eines Beherbergungsvertrages auf der Grundlage dieser AGBs sowie der Hausordnung verbindlich an.
Im Übrigen gelten die vorgenannten Punkte.
Der Vorstand, der/die KlassenlehrerIn, der/die LeiterIn usw. – nachstehend “der/die Gruppenverantwortliche” – ist VertreterIn aller Gäste. Er/Sie ist für alle Erklärungen des Leistungserbringers gegenüber den TeilnehmerInnen bzw. deren gesetzliche VertreterInnen empfangsbevollmächtigt.
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die schriftliche Annahmeerklärung des/der Gruppenverantwortlichen gegenüber dem Leistungserbringer zustande. Änderungen oder Ergänzungen der Annahmeerklärung gegenüber dem Angebot des Leistungsempfängers/der Leistungsempfängerin führen nur dann zum Vertragsabschluss, wenn der Leistungsempfänger/die Leistungsempfängerin diese geänderte Annahmeerklärung bestätigt.
Der/Die Gruppenverantwortliche bzw. die Organisation, in deren Namen er/sie handelt, hat für alle Verpflichtungen der einzelnen Gäste selbst einzustehen, sofern er/sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
3.2 Die Preise schließen die jeweils geltende Umsatzsteuer mit ein. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als drei Monate liegen und sich der Preis für solche Leistungen beim Leistungserbringer erhöht hat. Der Leistungsempfänger ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.
3.3 Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Leistungsempfänger kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.
3.4 Der Leistungserbringer ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Außerdem können während des Aufenthalts Zwischenrechnungen erstellt werden.
§ 4 Rücktritt des Gastes (Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Leistungserbringers
4.1 Bei Rücktritt des Gastes hat dieser, falls nicht einzelvertraglich anders vereinbart, dem Leistungserbringer einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) nach folgender Staffelung zu bezahlen:
Einzelreservierungen :
bei Stornierung bis 3 Tage vor Anreise: 5% des vereinbarten Preisen
spätere Stornierung bzw. Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Preises
Gruppenreservierungen (ab 10 Personen):
bei Stornierung bis 21 Tage vor Anreise kostenfrei
spätere Stornierung bzw. Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Preises
Diese Stornobedingungen gelten auch für Online-Buchungen, soweit keine anderen Bedingungen ausdrücklich genannt werden. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die pauschalierten Aufwendungen nicht oder nicht in voller Höhe entstanden sind.
4.2 Der Vertragswert ist der im Beherbergungsvertrag vereinbarte Bruttopreis. Sind höhere Anzahlungen als die obigen Stornogebühren vereinbart oder geleistet, so gelten diese als Stornogebühren.
Der Leistungserbringer kann den Gästen jedoch für Storno-/Schadensersatz für im Namen des Gastes bei Dritten gebuchte Zusatzleistungen in Anspruch nehmen.
4.3 Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig. Der Leistungserbringer ist jedoch berechtigt für die verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls dem Gast davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden. Einmalige Teilrücktritte bis 10 % des Vertragswertes fallen unter Kulanz und sind stornogebührenfrei. 4.4 Sollten die dem Leistungserbringer durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als der vorgenannte Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.