Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Beherbergungsbetrieb

Hostel Multitude, Stand 1. Mai 2021

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge über die mietweise Überlassung von Zimmern oder einzelnen Betten sowie alle mit dem Gast erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Hostel Multitude, Lützner Straße 7, 04177 Leipzig – im folgenden „Leistungserbringer“.

§ 2 Vertragsabschluss, Sicherheiten, Verjährung

2.1 Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag mit dem Leistungserbringer zustande. Dem Leistungserbringer steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Hat ein/e Dritte/r für den Gast eine Reservierung vorgenommen, haftet er dem Leistungserbringer mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.2 Im Rahmen der Reservierung hat der Gast eine verbindliche Ankunftszeit zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch ohne Angabe einer Ankunftszeit ein Beherbergungsvertrag zustande kommt.

Der Leistungserbringer ist berechtigt, gebuchte Zimmer/Betten am Ankunftstag nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

2.3 Sollte der Gast über die vereinbarte Zeit hinaus in dem Zimmer/Bett verbleiben, widerspricht der Leistungserbringer bereits jetzt ausdrücklich einer Forstsetzung des Vertragsverhältnisses.

Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Leistungserbringer der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Dem Leistungserbringer trifft dazu jedoch keine Verpflichtung.

2.4 Der Leistungserbringer behält sich ausdrücklich vor, wen er als Gast aufnimmt. Insbesondere werden keine Beherbergungsverträge mit VertreterInnen der unter Punkt 5.3 genannten Weltanschauungen geschlossen.

2.5 Der Weiterverkauf bzw. die Weitervermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern/Betten ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern bzw. Betten und/oder Zimmer- bzw. Bettenkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Preisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen den Leistungserbringer ist nicht zulässig. Der Leistungserbringer ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem/der Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Zimmers/Bettes zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

2.6 Vertragsabschluss mit Gruppen (ab 10 Personen)

Bei geschlossenen Gruppen, insbesondere Vereinen, Schulklassen, Seminargruppen usw. – nachstehend “Gruppe” genannt – unterbreitet der Leistungserbringer auf Anfrage ein schriftliches Angebot und bietet damit allen TeilnehmerInnen der Gruppe den Abschluss eines Beherbergungsvertrages auf der Grundlage dieser AGBs sowie der Hausordnung verbindlich an.

Im Übrigen gelten die vorgenannten Punkte.

Der Vorstand, der/die KlassenlehrerIn, der/die LeiterIn usw. – nachstehend “der/die Gruppenverantwortliche” – ist VertreterIn aller Gäste. Er/Sie ist für alle Erklärungen des Leistungserbringers gegenüber den TeilnehmerInnen bzw. deren gesetzliche VertreterInnen empfangsbevollmächtigt.

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die schriftliche Annahmeerklärung des/der Gruppenverantwortlichen gegenüber dem Leistungserbringer zustande. Änderungen oder Ergänzungen der Annahmeerklärung gegenüber dem Angebot des Leistungsempfängers/der Leistungsempfängerin führen nur dann zum Vertragsabschluss, wenn der Leistungsempfänger/die Leistungsempfängerin diese geänderte Annahmeerklärung bestätigt.

Der/Die Gruppenverantwortliche bzw. die Organisation, in deren Namen er/sie handelt, hat für alle Verpflichtungen der einzelnen Gäste selbst einzustehen, sofern er/sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.

3.2 Die Preise schließen die jeweils geltende Umsatzsteuer mit ein. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als drei Monate liegen und sich der Preis für solche Leistungen beim Leistungserbringer erhöht hat. Der Leistungsempfänger ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.

3.3 Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Leistungsempfänger kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

3.4 Der Leistungserbringer ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Außerdem können während des Aufenthalts Zwischenrechnungen erstellt werden.

§ 4 Rücktritt des Gastes (Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Leistungserbringers

4.1 Bei Rücktritt des Gastes hat dieser, falls nicht einzelvertraglich anders vereinbart, dem Leistungserbringer einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) nach folgender Staffelung zu bezahlen:

Einzelreservierungen :
bei Stornierung bis 3 Tage vor Anreise: 5% des vereinbarten Preisen
spätere Stornierung bzw. Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Preises

Gruppenreservierungen (ab 10 Personen):

bei Stornierung bis 21 Tage vor Anreise kostenfrei
spätere Stornierung bzw. Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Preises

Diese Stornobedingungen gelten auch für Online-Buchungen, soweit keine anderen Bedingungen ausdrücklich genannt werden. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die pauschalierten Aufwendungen nicht oder nicht in voller Höhe entstanden sind.

4.2 Der Vertragswert ist der im Beherbergungsvertrag vereinbarte Bruttopreis. Sind höhere Anzahlungen als die obigen Stornogebühren vereinbart oder geleistet, so gelten diese als Stornogebühren.

Der Leistungserbringer kann den Gästen jedoch für Storno-/Schadensersatz für im Namen des Gastes bei Dritten gebuchte Zusatzleistungen in Anspruch nehmen.

4.3 Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig. Der Leistungserbringer ist jedoch berechtigt für die verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls dem Gast davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden. Einmalige Teilrücktritte bis 10 % des Vertragswertes fallen unter Kulanz und sind stornogebührenfrei. 4.4 Sollten die dem Leistungserbringer durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als der vorgenannte Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.

§ 5 Rücktritt des Leistungserbringers

5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Leistungserbringer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Betten oder Zimmern vorliegen.

5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Leistungserbringer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Leistungserbringer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist der Leistungserbringer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten – beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Leistungserbringer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; ein Verstoß gegen § 2 Abs. 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben ist; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen – z. B. in der Person und Alter des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; der Leistungserbringer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Leistungserbringers in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Leistungserbringers zuzurechnen ist. Darunter fallen insbesondere jedoch nicht abschließend Buchungen von/für:

Junggesellenabschiede
Mitführen von Tieren aller Art
Vertreter menschenverachtender (rassistisch, rechtsextrem, antisemitisch, etc.) Weltanschauungen
Vertreter homophober, transphober und/oder sexistischer Weltanschauungen

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Betten. Insbesondere erwirbt der Gast keinen Anspruch auf alleinige Nutzung der Gemeinschaftsräume.

6.2 Gebuchte Zimmer oder Betten stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Leistungserbringer aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 17:00 Uhr 100 %.

6.4 Der Leistungserbringer ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden im Zimmer, nicht vertragsgemäße Nutzung und gesonderten Reinigungsaufwand für ungewöhnliche oder mutwillige Verunreinigungen zu berechnen.

6.5 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen.

§ 7 Haftung des Leistungserbringers

7.1 Der Leistungserbringer haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet der Leistungserbringer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Leistungserbringer beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen nur bis zur Höhe des vorhersehbaren

Schadens. Einer Pflichtverletzung vom Leistungserbringer steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder ErfüllungsgehilfInnen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGBs nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Insbesondere sind Ansprüche des Gastes aus Schadenersatzansprüchen Dritter, Ansprüche aus entgangenem Gewinn sowie auf Ersatz sonstiger Vermögensschäden oder mittelbarer und Folgeschäden ausgeschlossen.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten ferner nicht für Ersatzansprüche aus Sachschäden, sofern und soweit diese von einer Haftpflichtversicherung des Leistungserbringers erfasst sind.

7.2 Den Leistungserbringer trifft keine Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt oder Naturgewalt.

7.3 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungserbringers auftreten, wird der Leistungserbringer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Leistungserbringer rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

7.4 Dem Gast ist bekannt, dass eine Besonderheit des Hostels darin besteht, dass Mehrbettzimmer vermietet werden, die Gäste sich einen Schlüssel teilen und dadurch andere Personen als der Gast selbst Zugang zum Zimmer haben.

§ 8 Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten

Die im Rahmen der Buchungsanfrage eingegebenen persönlichen Daten wie z. B. Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer werden verschlüsselt und dadurch bei der Übertragung im Internet gegen den Zugriff von Unbefugten geschützt. Der Leistungserbringer benutzt ein sicheres Übertragungsverfahren.

Diese Daten, deren Art und Umfang sich aus der entsprechenden Eingabemaske der eingesetzten Online-Buchungsmaschine ergeben, werden ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des mit der Reservierung begründeten Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt.

§ 9 Wahrung der Privatsphäre

Bei Buchung eines Bettes in einem Mehrbettzimmer werden sich das Zimmer und der Schlüssel ggf. mit unbekannten Dritten geteilt. Der Gast muss ein Privatzimmer (Mehrbettzimmer zur alleinigen Nutzung) buchen, wenn er damit nicht einverstanden ist.

Die Zimmer werden während der Belegung täglich zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr vom Personal begangen, um den Müll zu entfernen und – falls möglich – den Boden zu fegen und zu wischen.

§ 10 Nichtrauchen im Hostel

Das Hostel Multitude ist ein Nichtraucherhostel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Einzige Ausnahme ist der Hinterhof. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Leistungserbringer das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung einen Betrag in Höhe von EUR 50 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Leistungserbringer einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

§ 11 Haustiere

Das Mitbringen von Tieren aller Art ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Leistungserbringer in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

§ 12 Weitere Pflichten des Gastes

Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Hierfür liegt in jedem Zimmer eine laminierte Broschüre mit allen wesentlichen Informationen. Der Gast hat seine Rechte gemäß der Hausordnung und unter äußerster Schonung der Substanz der Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes auszuüben. Der Gast verpflichtet sich, im Gebäude keine Kerzen und mobilen elektrischen Heizgeräte zu verwenden.

Bei Zuwiderhandlungen ist der Leistungserbringer in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, oder als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung einen Betrag in Höhe von EUR 50 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, soweit der Leistungserbringer einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen soll eine angemessene Regelung getroffen werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Gleiches gilt für offenkundige Vertragslücken.

13.2 Es gilt deutsches Recht.

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